Privathaushalte

 

Folgende Versicherungsdienstleistungen können wir für Privathaushalte bieten:

Privathaftpflicht

Nicht jeder hat eine Private Haftpflichtversicherung. Eigentlich komisch, denn ein falscher Schritt auf die Fahrbahn kann das finanzielle Aus bedeuten. Wer Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Dritten verletzt, ist zum Schadensersatz verpflichtet, so das deutsche Gesetz.

 

Einzelheiten zur Privathaftpflichtversicherung

 

Wer braucht eine Privathaftpflichtversicherung?

 

Eigentlich braucht diese Versicherung jeder Erwachsene bzw. jede Familie.

Wer ist versichert?

 

Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer. In den Familientarifen sind Ehepartner und Kinder automatisch mitversichert. Viele Versicherungen schließen ebenfalls den Lebenspartner mit ein, sobald dieser beim Versicherungsnehmer polizeilich gemeldet ist.

Bei Kindern ist es egal ob es die leiblichen, Adoptiv- oder Stiefkinder sind.

Vorsicht bei Single-Policen: Diese gelten meist tatsächlich nur für den Versicherungsnehmer.

Was ist versichert?

 

Die Private Haftpflichtversicherung entschädigt berechtigte Schadensersatzansprüche, die an Sie, im Fall eines Schadens, gestellt werden. Sie macht sogar noch mehr. Die Versicherungen prüfen ob die gestellten Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind und im Fall der Falle wehrt sie diese ab. Hierbei können auch Gerichtsprozesse vom Versicherer geführt werden. Die Kosten übernimmt der Versicherer.

Versichert sind grundsätzlich Personen- und Sachschäden. In manchen Tarifen sind Mietsachschäden (z.B. 200.000,00 €) und Vermögensschäden (z.B. 20.000,00 €) mit geringeren Summen automatisch mit dabei.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

 

Da es sich bei der Privaten Haftpflichtversicherung um keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung handelt, können sie die Höhe der Deckungssumme quasi frei wählen. Von 1 Mio. bis 10 Mio. ist das Angebot der Versicherer gefächert. Eine niedriger gewählte Deckungssumme scheint auf den ersten Blick ausreichend.

Sie sollten allerdings eins bedenken: Die private Haftpflichtversicherung befreit Sie nicht von einer Schadensersatzforderung. Wer eine Person schädigt, sodass diese zum Pflegefall wird, so zahlt die Versicherung die vereinbarte Summe oder solange bis diese ausgeschöpft ist. Danach haften Sie mit Ihrem Privatvermögen.

Wer ist nicht versichert?

 

Wenn Kinder heiraten und bis dahin bei den Eltern mitversichert waren, müssen sie eine eigene Privathaftpflichtversicherung abschließen.

Auch nach Beendigung einer Schul- oder Berufsausbildung, sowie eines Studiums muss der Nachwuchs einen eigenen Vertrag abschließen. Wer nach der Ausbildung noch keine 18 ist, kann bis zur Volljährigkeit bei den Eltern mitversichert bleiben.

Weitere Personen und Verwandte sind nicht automatisch mitversichert. Diese können entweder über einen Beitragszuschlag mitversichert werden oder besitzen eine eigene Versicherung.

Unser-Tipp:


Viele Anbieter bieten die Mitversicherung von Kindern auch über die erste Ausbildung hinaus an. Wenn Sie sich also nicht sicher sind, fragen Sie lieber bei Ihrer Versicherung nach.

Was ist nicht versichert?

 

Wie bei jeder Haftpflichtversicherung sind vorsätzlich, d.h. mit Absicht herbeigeführte Schäden nicht versichert. Ein Schaden ist auch nicht versichert, wenn er bei mitversicherten Personen entsteht. So zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht, wenn das Kind den Computer vom Papa kaputt macht.

 

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Hausratversicherung

 

Ein Wasserschaden kommt oft unverhofft. Auch Einbrecher kündigen ihren Besuch im voraus selten an. Schützen Sie sich vor großen unerwarteten Belastungen mit einer Hausratversicherung.

 

Einzelheiten zur Hausratversicherung

 

Was gehört eigentlich alles zu Hausrat?

 

Meist denkt man nur an Möbel, Teppiche, Wertsachen, Fernsehgeräte oder auch die Stereoanlage, einfach gesagt, alles was man auf den ersten Blick sieht.Doch damit hat man seine über Jahre angesammelte "Reichtümer" noch lange nicht erfasst. Geschirr, Besteck, Kleidung und Wäsche, Schallplatten, CDs, Spielsachen der Kinder, Computer, Verbrauchsgüter (z.B. Lebensmittel) und im Keller lagert auch noch eine ganze Menge (z.B. das Schlauchboot für den Urlaub, der Rasenmäher, die Gartenmöbel etc.).Oft wird die Versicherungssumme deutlich unterschätzt.
 

Wertsachen in der Hausratversicherung

 

Wertsachen zählen zum versicherten Hausrat hierzu gehören Bargeld, Urkunden, Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen, Medaillen, Sachen aus Gold, Silber oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände und Antiquitäten.Diese Wertsachen sind im Rahmen Ihrer Hausratversicherung ohne weitere Vereinbarung bis max. 20% der Versicherungssumme versichert. Eine Erhöhung der Entschädigungsgrenzen ist gegen Beitragszuschlag möglich. Darüber hinaus gelten Entschädigungsgrenzen für Bargeld bis 1.000,- EUR, Urkunden und Wertpapiere bis 2.500,- EUR sowie Schmuck bis 20.000,- EUR, sofern sich diese Wertsachen lediglich unter einfachem Verschluss (z.B. Schublade) befinden.

 

Antiquitäten

 

Unter Antiquitäten im Sinne der Bedingungen einer Hausratversicherung versteht man Sachen, die älter als 100 Jahre und keine Möbel sind.Wird ein 200 Jahre alter Schrank als Möbelstück eingesetzt, so gilt er nicht als Antiquität, sondern ist normal in der Hausratversicherung mitversichert. Hat dieser Schrank einen Wert von z.B. 30.000 EUR, so muss er natürlich entsprechend in der Versicherungssumme berücksichtigt sein.

 

Was wird im Schadenfall überhaupt ersetzt?

 

Eine Hausratversicherung ersetzt bei einem ersatzpflichtigen Schaden den Wiederbeschaffungspreis von zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen. Sie erhalten also den Kaufpreis einer gleichwertigen neuen Sache und nicht nur den Wert zum Schadenzeitpunkt. Deshalb spricht man bei der Hausratversicherung auch von einer Versicherung zum Neuwert.Bei beschädigten Sachen wird die Reparatur und ggf. zusätzlich eine Wertminderung bezahlt. Allerdings darf hierbei der Preis für eine Neuanschaffung nicht überschritten werden.Wertsachen (z.B. Bargeld, Schmuck etc.) sind jedoch üblicherweise auf max. 20% der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. Des weiteren werden oft für
  • Bargeld EUR 1.000,--
  • Urkunden, Sparbücher, sonstige Wertpapiere EUR 2.500,--
  • Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Sachen aus Gold oder Platin EUR 20.000,--
maximal entschädigt. Sollten Sie höhere Summen versichern wollen, ist eine individuelle Prüfung der Tarife unabdingbar.Durch einen Versicherungsfall entstehen oft nicht nur reine Sachschäden, sondern es entstehen darüber hinaus auch weitere Kosten wie z.B.
  • Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten (z.B. Aufräumen der Schadenstelle)
  • Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten
  • Transport- und Lagerkosten des versicherten Hausrats als Folge eines Schadenfalls
  • Hotelkosten (sofern Ihre Wohnung aufgrund eines Schadenfalles in keiner zumutbaren Art und Weise genutzt werden kann).
Vorgenannten Kosten sind in aller Regel auf 10%, Hotelkosten auf 1% der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.Ferner werden für zusätzlich vereinbarte Einschlüsse wie Fahrraddiebstahl, überspannungsschäden infolge von Blitzschlag etc. maximal die individuell vereinbarten Versicherungssummen im Schadenfall entschädigt. Eine Unterversicherung wird bei diesen besonderen Einschlüssen nicht geprüft.

 

Unterversicherung

 

Ist zum Zeitpunkt des Schadenfalls der tatsächliche Versicherungswert (entspricht den Kosten bei einer Neuanschaffung des gesamten Hausrats) höher als die vereinbarte Versicherungssumme der Hausratversicherung, so kann der Versicherer eine etwaige Unterversicherung auch für den Teilschaden geltend machen. Dies bedeutet, dass der Schaden nur in dem selben Verhältnis entschädigt wird, wie sich die Versicherungssumme zum Versicherungswert verhält.Beispiel: Beträgt der Versicherungswert 100.000 EUR und die vereinbarte Versicherungssumme nur 50.000 EUR, so erhält der Versicherungsnehmer bei einem Schaden von 5.000 EUR nur 2.500 EUR.

 

Leistungsumfang der Hausratversicherung

 

Der Abschluss einer Hausratversicherung ist für jeden sinnvoll, der eine Wohnung oder ein eigenes Haus hat. Die Hausratversicherung leistet für alle Schäden infolge von Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser- und Sturm Deckung. Versichert sind alle zum Hausrat gehörende Einrichtungsgegenstände (z.B. Möbel, Gardinen, Teppiche etc.) und Sachen, die in einem Haushalt zum Gebrauch (z.B. Waschmaschinen, Geschirr oder Besteck) oder Verbrauch (z.B. der Inhalt der Speisekammer) bestimmt sind.Wertsachen sind nur in einem bestimmten Umfang in den Schutz eingeschlossen. Auch beruflich genutzte Einrichtungs- und Arbeitsgeräte, wie z.B. Werkzeuge, ein PC oder ein Laptop sind versichert, wenn diese nicht ausschließlich beruflich genutzt werden und keine Handelsware sind. Versichert sind auch Pflanzen, Sportgeräte und Kfz-Zubehör (allerdings keine Ersatzteile), private Antennenanlagen, medizinische Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle, Rasenmäher und sogar Haustiere.In den Versicherungsschutz sind auch Gegenstände eingeschlossen, die Dritten gehören, wenn sich diese in der Wohnung des Versicherungsnehmers befinden. Ausgenommen ist von dieser Regelung allerdings der Hausrat eines Untermieters. Alle Gegenstände, wie zum Beispiel Einbauküchen, Einbauschränke oder sanitäre Anlagen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, müssen bei Antragstellung benannt werden, damit diese in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind.Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die durch Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Absturz eines Luftfahrzeuges, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach Einbruch, Leitungswasser (Wasser, das aus kaputten Rohren oder aus Geräten, z.B. Geschirrspülmaschine, Waschmaschine ausläuft, die mit den Rohren verbunden sind) entstanden sind. Ebenso "bestimmungswidriger" Austritt aus Warmwasser- und Dampfheizungen, Einrichtungen von Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizanlagen, Sturm ab Windstärke 8, Hagel (nur für neue Verträge, ab VHB 92).Hinzu kommt, dass der Versicherer die Kosten die infolge eines Schadens entstehen trägt. Dies sind zum Beispiel: Ruß- oder Löschwasserschäden, Reparatur von Gebäudeschäden, die durch Einbruchdiebstahl entstanden sind oder Kosten für die Beseitigung von Leitungswasserschäden. Es werden ebenfalls die Hotelkosten, wenn die Wohnung nach einem Schaden vorübergehend nicht mehr bewohnbar ist i.d.R. für maximal 100 Tage übernommen. Die Erstattungshöhe beträgt pro Tag maximal 1% der Versicherungssumme. Zusätzlich sind Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrates (maximal 100 Tage) abgesichert.Bestimmte Risiken können über den Standardrahmen hinaus versichert werden. Hierzu gehört z.B. die Leistungserweiterung gegen Überspannungsschäden nach einem Blitzschlag. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn viele teure Elektrogeräte im Haushalt vorhanden sind. Oder die Versicherung schützt auch im Freien abgestellte, abgeschlossene Fahrräder. Der Wert der vorhandenen Fahrräder ist Basis für die Festlegung der Entschädigungsgrenze.Sollen Schäden durch auslaufende Aquarien oder Wasserbetten versichert werden, bedarf es in der Regel eines gesonderten Einschlusses.Die Glasversicherung benötigen Haushalte mit Isolierverglasung bzw. großer und teurer Verglasung (z.B. Glaswänden), Lärmschutzfenstern und verglasten Dächern. Die Glasversicherung ist gegen Mehrbeitrag versicherbar.Die sog. Elementarversicherung erstattet Schäden infolge von Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Diese Risiken können ebenfalls zusätzlich versichert werden. Die Hausratversicherung ersetzt den nachgewiesenen Schaden in voller Höhe allerdings nicht mehr als die festgelegte Versicherungssumme. Bei Beschädigungen werden die notwendigen Reparaturen übernommen.Alle Sachen, die abhanden gekommen oder zerstört sind, werden mit dem Neuwert ersetzt. Unter Neuwert ist der Wiederbeschaffungspreis der versicherte Sachen im neuwertigem Zustand zu verstehen. Werden nach einem Schaden beschädigte oder zerstörte Sachen nicht mehr verwendet, so ersetzt der Versicherer den Preis, der bei einem Verkauf dieser Sachen erzielt würde.

 

Gegen welche Schäden ist mein Hausrat grundsätzlich versichert?

 

Die Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz gegen Schäden durch
  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Anprall eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung)
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl, Raub und räuberische Erpressung
  • Leitungswasser (Wasser, welches aus dem Leitungswassersystem der Wohnung oder des Hauses austritt)
  • Sturm (Windstärke 8 oder mehr) und Hagel.
Diese versicherten Gefahren können nicht einzeln versichert werden, deshalb spricht man auch von einer verbundenen Hausratversicherung.

 

Welche Risiken können sonst noch versichert werden?

 

Bei vielen Anbietern haben Sie auch die Möglichkeit, sich gegen Elementarschäden, wie Erdbeben, Erdrutsch, Hochwasser und Lawinen zu versichern.Daneben gibt es noch weitere Möglichkeiten den Versicherungsumfang individuell zu erweitern:
  • Einschluss oder Erhöhung der Entschädigungsgrenze von Überspannungsschäden infolge Blitzschlag
  • Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Wertsachen
  • Einschluss von Fahrraddiebstahl
  • Einschluss einfachen Diebstahls von Wäsche und Gartenmöbeln
  • Einschluss von Einbruchdiebstahl in Kraftfahrzeuge
  • Einschluss von Schäden durch Wasseraustritt aus Wasserbetten und Aquarien
  • Einschluss von Schäden durch Stromausfall am Tiefkühl- bzw. Gefriergut
  • Einschluss von Schäden durch Implosion
  • Einschluss von Elementarschäden (z.B. Erdbeben, Hochwasser)

 

Was ist nicht versichert?

 

  • Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt wurden.
  • Schäden, die durch Kriegsereignisse und innere Unruhen entstehen.
  • Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser oder Wasseraustritt aus Aquarien oder Wasserbetten (wenn z.B. ein Putzeimer umfällt und einen Teppich verunreinigt).
  • Schäden durch Sturm oder Hagel, die dadurch entstanden sind, dass Türen oder Fenster nicht ordnungsgemäß geschlossen waren (wenn z.B. die Balkontüre offen stand und bei einem starken Unwetter Regenwasser in das Wohnzimmer eindringt; versichert ist jedoch, sofern durch den Sturm eine Scheibe beschädigt wurde und erst dadurch das Regenwasser in die Wohnung gelangte.
  • Schäden durch einfachen Diebstahl (z.B. Wegnahme von Sachen, ohne dass in die Wohnung eingebrochen wurde oder auch ein Trickdiebstahl)
  • Sengschäden, die nicht durch einen Brand entstanden sind (z.B. beschädigtes Sofa durch Zigarettenglut)
  • Schäden durch Kurzschluss und Überspannung an elektrischen Einrichtungen
  • Glasbruch
Einige Anbieter haben ihre Versicherungsbedingungen verbessert, einige der o.g. Ausschlüsse sind bei guten Versicherern dann doch wieder eingeschlossen.

 

Wie hoch sollte man sich überhaupt versichern?

 

Fast alle Versicherer bieten eine sog. Pauschalberechnung auf Basis der Wohnfläche an. Sofern mind. EUR 650,-- Versicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche angesetzt werden, verzichten die Versicherer auf den so genannten Einwand einer eventuellen Unterversicherung.Sofern sich Wertsachen in Ihrem Haushalt befinden: In aller Regel sind die Wertsachen nur bis maximal 20% der Versicherungssumme mitversichert.

 

Wo ist mein Hausrat versichert?

 

Versicherungsort ist die Wohnung, welche im Versicherungsschein genannt wird. Hierzu gehören auch Nebenräume wie Keller oder Waschküchen, welche sich auf demselben Grundstück befinden. Zusätzlich besteht auch Versicherungsschutz für Sachen, die sich in Garagen in unmittelbarer Nähe zur versicherten Wohnung befinden.Aber eine Hausratversicherung bietet über die so genannte Außenversicherung auch Versicherungsschutz, wenn Sie sich z.B. im Urlaub befinden. Nach derzeitigen Versicherungsbedingungen besteht bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt weltweit Versicherungsschutz. In den meisten Fällen wird die Entschädigung auf 20% der Versicherungssumme, max. 10.000,- EUR begrenzt.

 

Schadenregulierung

 

Hat der Versicherungsnehmer Kenntnis von einem Schaden erhalten, so ist er verpflichtet, alles zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Es müssen z.B. gestohlene Sparbücher oder Schecks bzw. Konten gesperrt werden. Hierzu gehört auch, dass defekte Türen oder Fenster zunächst notdürftig, aber relativ einbruchsicher repariert werden oder ein defektes Schloss umgehend ausgewechselt wird.Man sollte auch beachten, dass die beschädigten Sachen für eine Besichtigung aufgehoben werden. Selbstverständlich ist jeder Schaden nach Kenntnisnahme dem Versicherungsunternehmen umgehend schriftlich zu melden.Der Versicherer kann zur Aufklärung der Schadenursache alle notwendigen Auskünfte verlangen. Bei jedem Einbruch oder Raub ist die Polizei zu verständigen. Neben der formalen Anzeige muss der Polizei und dem Versicherungsunternehmen ein vollständiges Verzeichnis aller gestohlenen Gegenstände vorgelegt werden, nach Möglichkeit einschließlich der Rechnungen. Um damit nicht erst im Schadensfall mit der Auflistung beginnen zu müssen, empfiehlt sich, ein Verzeichnis anzulegen, in dem die Gegenstände des Hausrates beschrieben sind. Fotos und Rechnungen sollten diese Sammlung ergänzen.Für Gegenstände, deren Wert schwer feststellbar ist, sollte man sich Expertisen beschaffen.Ist bei der Prämienberechnung die Formel "Quadratmeter Wohnfläche x EUR 650,--" angewandt worden, ist i.d.R. sichergestellt, dass der Versicherer im Schadenfall auf die "Einrede der Unterversicherung" verzichtet. Das heißt, das Unternehmen prüft nicht, ob der Hausrat mit der richtigen Summe versichert war, sondern zahlt die Entschädigung in Höhe des eingetretenen Schadens. Die Hausratversicherung ersetzt den nachgewiesenen Schaden in voller Höhe, allerdings nicht mehr als die festgelegte Versicherungssumme. Bei Beschädigungen werden die notwendigen Reparaturen übernommen. Alle Sachen, die abhanden gekommen oder zerstört sind, werden mit dem Neuwert ersetzt. Unter Neuwert ist der Wiederbeschaffungspreis der versicherten Sachen im neuwertigem Zustand zu verstehen.Werden nach einem Schaden beschädigte oder zerstörte Sachen nicht mehr verwendet, so ersetzt der Versicherer den Preis, der bei einem Verkauf dieser Sachen erzielt würde.Die Entschädigungsgrenzen für Bargeld, für Urkunden, für Briefmarken, Gold, Münzen und Schmuck sind durch Höchstentschädigungen begrenzt. Diese Grenzen sind je Anbieter unterschiedlich. Die Entschädigungsgrenzen können sich erhöhen, wenn die Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Edelsteine oder Perlen, Briefmarken aber auch Münzen, Gold- und Platinteile sowie Urkunden (inkl. Sparbücher und Wertpapiere) in einem Tresor gesichert werden.

 

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Unfallversicherung

Unfälle passieren schnell und unerwartet. Oft sind Krankenhausaufenthalte oder Invalidität die Folge. Wollen Sie sicher und sorgenfrei den Alltag meistern, sichern Sie sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls ab.

Einzelheiten zur Unfallversicherung

Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr

Die Unfallversicherung mit Prämien-Rückgewähr ist eine Kombination aus Unfallversicherung und einem Sparvorgang. Ein kleiner Teil des Beitrages wird für den Versicherungsschutz verwendet, der größere Teil fließt in einen Spartopf.

Zunächst entsteht für Sie der Eindruck, als würden Sie Ihr Geld zurück bekommen. Die Bezeichnung "Prämienrückgewähr" führt hier zur Vermutung, dass man seine Versicherungsprämie zurück bekommt. Dies ist allerdings falsch, Sie bekommen nicht die Prämie, sondern die zuviel gezahlte Prämie mit einer meist geringen Verzinsung zurück.

Beispiel:


 

Eigentlich hört sich die Sache gar nicht schlecht an, leider hat sie zwei Haken:

Die Verzinsung der Sparanteile ist deutlich geringer, als wenn Sie z.B. beim gleichen Versicherer eine Lebensversicherung abschließen.

Anbieter von Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr gehören zu den teuren Anbietern.

 Unser-Tipp:
Niemand braucht eine Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr. Schließen Sie lieber eine preisgünstige Unfallversicherung ab und legen die ersparte Prämie in einer Anlage Ihrer Wahl an.

Wozu brauche ich eine private Unfallversicherung?

Unfallgefahren lauern überall und jederzeit. Gott sei Dank sind bleibende Gesundheitsschäden nicht die Regel, oder die Künste der Medizin sind erfolgreich.

Aber: Es bleibt nicht aus, dass Betroffene sich so schwer verletzen, dass sie vorübergehend oder sogar auf Dauer ihrem Beruf und den gewohnten Freizeitgewohnheiten nicht mehr nachgehen können.

Die private Unfallversicherung kann zum Teil beträchtliche Einkommensverluste und auch Einbußen an Lebensqualität ausgleichen. Die finanziellen Leistungen aus einer Privaten Unfallversicherung sind auch häufig das Startkapital für eine neue Existenz.

 Wichtig:
Mehr als die Hälfte aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit und im Haushalt, so dass hier keinerlei Vorsorge über die gesetzliche Unfallversicherung zu erwarten ist. Dies bedeutet, dass z.B. Hausfrauen und Kinder in der Freizeit überhaupt nicht abgesichert sind.

Was ist ein Unfall überhaupt?

Eigentlich weiß jeder, was ein Unfall ist. Dennoch wird der Unfallbegriff in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen wie folgt definiert: "Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis/Unfallereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Dieses "Fachchinesisch" wollen wir Ihnen übersetzen:

  • Ein Unfallereignis muss innerhalb eines kurzen Zeitraums (plötzlich) eintreten. Dies bedeutet, dass z.B. die Folgen eines Sonnenbrandes nach einem ausgedehnten Sonnenbad nicht als plötzlich anzusehen sind.
  • Ein Schlag oder ein Tritt vor das Schienbein ist ein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis und damit versichert.
  • Die Gesundheitsschädigung muss unfreiwillig geschehen, d.h. Freitod oder Selbstverstümmelung gelten nicht als Unfall.
  • Die Gesundheitsschädigung muss einen körperlichen Schaden hervorrufen, d.h. psychische Reaktionen aufgrund eines Unfalls (z.B. Schock) fallen ebenfalls nicht unter den definierten Unfallbegriff.

Wer kann sich in der privaten Unfallversicherung versichern?

Jedermann kann quasi von Geburt an versichert werden. Somit besteht für alle Altersgruppen die Möglichkeit, sich für die finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern. Es können sich Berufstätige, Kinder, Hausfrauen, Selbständige, Studenten, einfach jeder versichern.

Aber keine Regel ohne Ausnahme:

Nicht versichert werden Personen, die geisteskrank oder dauernd pflegebedürftig sind.

Wann und wo gilt die Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung gilt weltweit und rund um die Uhr.

Dabei ist es egal, ob sich der Unfall während der Arbeit oder in der Freizeit ereignet.

Vereinzelt werden auch Freizeitunfall- oder Arbeitsunfallversicherungen abgeschlossen.

Sinn machen derartige Policen in der Regel nicht, da es sich nur um Ausschnittdeckungen handelt - wenn versichern, dann richtig.

Welche Leistungen bietet eine Unfallversicherung?

Das Kernstück einer Privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Doch es gibt noch weitere individuell zu vereinbarende Leistungen.

Beachten Sie jedoch, dass Invalidität in der Regel immer versichert werden muss.

  • Invalidität
  • Todesfall
  • Tagegeld
  • Krankenhaustagegeld
  • Genesungsgeld
  • Übergangsgeld
  • Bergungskosten
  • Kosmetische Operationskosten

Wie hoch sollte ich mich/meine Familie versichern?

Nach einer Daumenregel soll die Versicherungssumme das Dreifache des jährlichen Bruttoeinkommens betragen. Für Erwachsene soll die Unfallversicherung Vorsorge dafür bieten, wenn sich von jetzt auf nachher durch einen Unfall mit bleibenden Gesundheitsbeeinträchtigungen die Lebenssituation verändert.

So können Kosten für den behindertengerechten Umbau der Wohnung oder des Hauses entstehen. Oder aufgrund des Unfalles kann nur noch mit einem entsprechenden umgebauten Auto (z.B. Handgas, Automatik) gefahren werden. Kinder erhalten in aller Regel keinerlei Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb muss man im schlimmsten Fall davon ausgehen, dass die Leistungen aus der Unfallversicherung womöglich für ein ganzes Leben ausreichen sollten.

Versicherungssummen unter 100.000 € gegen Invalidität machen in der Regel wenig Sinn, bei Kindern sollten es mindestens 150.000 € sein.

Was ist nicht versichert?

  • Unfälle, die dem Versicherten während Ausführung einer Straftat oder beim Versuch einer Straftat zustoßen.
  • Unfälle, die sich unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse ereignen. Dasselbe gilt bei Unfällen durch innere Unruhen, sofern der Versicherte auf Seiten der Unruhestifter steht.
  • Unfälle, welche aufgrund von Bewusstseinsstörungen beruhen. Hierunter können z.B. epileptische Anfälle, Schlaganfälle, aber auch Trunkenheit gehören. Viele Anbieter berufen sich aber zum Teil bei Trunkenheit nicht auf den Ausschluss, sofern die Blutalkoholkonzentration unter 1,1 Promille liegt.
  • Unfälle, die sich bei Rennveranstaltungen ereignen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
  • Unfälle, bei den der Versicherte als Luftfahrzeugführer agiert oder beruflich (aktiv, nicht als Passagier auf dem Weg zu einem Geschäftstermin) ein Luftfahrzeug nutzt (z.B. Rettungssanitäter im Helikopter).
  • Gesundheitsschäden durch Strahlen (z.B. Röntgenstrahlen), sind nicht versichert. Gute Versicherungsbedingungen schließen diese Schäden ein.
  • Gesundheitsschäden, welche durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe, welche die versicherte Person an ihrem Körper vornehmen lässt oder selbst vornimmt.

Unterschiede gesetzliche und private Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung, welche von den Berufsgenossenschaften und den Gemeindeunfallversicherungen getragen wird. Die private Unfallversicherung wird hingegen von privaten Versicherungsunternehmen angeboten und unterliegt somit dem freien Wettbewerb.

Beiträge:

Die gesetzliche Unfallversicherung wird von den Arbeitgebern finanziert. Je nach Entgelt des Arbeitnehmers und der Gefahrensituation des Betriebs richtet sich die Höhe der Beiträge. Die Beiträge in der privaten Unfallversicherung zahlt der Versicherungsnehmer. Er bestimmt auch den Leistungsumfang, von welchem die Höhe der Prämie abhängt.

In der gesetzlichen Unfallversicherung ist grundsätzlich jeder Arbeitnehmer, aber auch Schüler, Studenten, Kinder in Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen versichert.

Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung beschränkt sich lediglich auf Unfälle, die im Zusammenhang mit beruflichen Tätigkeiten oder Schulveranstaltungen etc. stehen. Hierzu zählen auch sog. Wegeunfälle. Desweiteren ist der Geltungsbereich in der Regel auf Deutschland begrenzt. Die private Unfallversicherung bietet hingegen rund und die Uhr und weltweit Versicherungsschutz.

In der gesetzlichen Unfallversicherung richtet sich die Höhe der Leistungen nach dem Lohn bzw. Gehalt des Versicherten. In der privaten Unfallversicherung kann der Versicherungsnehmer die Höhe der Versicherungsleistungen individuell und insbesondere nach seinen persönlichen Bedürfnissen kombinieren.

Verunglückt ein Kind beim Spielen, so zahlt die gesetzliche Versicherung nicht.

Verunglückt ein Arbeitnehmer beim Skifahren, so wird ebenfalls nicht geleistet.

Die gesetzliche Unfallversicherung kann somit nur als -nice to have-, aber keinesfalls als funktionierende Unfallversicherung gesehen werden. Es handelt sich eher um eine kleine Ausschnittdeckung, die eine private Unfallversicherung nicht ersetzen kann.

Progressionsstaffeln sind den meisten Menschen von der Einkommenssteuer her bekannt. Diese Progression besagt, dass mit steigendem Einkommen der Steuersatz (in %) und die zu zahlende Steuer (in €) steigen. In der Unfallversicherung bedeutet die Vereinbarung einer Progressionsstaffel, dass mit steigender Invalidität der Invaliditätsgrad (in %) und die Invaliditätsleistung (in €) steigen.

 

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Gebäudeversicherung

Ein Muss für alle Hausbesitzer - Schutz für Ihr Eigenheim

Ein- und Zweifamilienhäuser können Sie gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel sowie Glas- und Elementarschäden versichern.

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Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung trägt die finanziellen Kosten eines Rechtsstreits, damit Ihre Interessen gewahrt werden.

 

Einzelheiten zur Rechtsschutzversicherung

Was ist versichert?

Versichert sind die Risiken

 

  • des Alltags
  • aus Anstellungs- oder Arbeitsverträgen

Was ist nicht versichert?

Folgende Risiken sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:

  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter, hierfür ist die Haftpflichtversicherung zuständig.
  • Streitigkeiten aus einer vorsätzlich begangenen Straftat
  • Streitigkeiten mit der eigenen Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft
  • Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Personen, die in der gleichen Versicherungspolice mitversichert sind.
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen sowie Termin- oder ähnlichen Spekulationsgeschäften
  • Ordnungswidrigkeiten, die vorsätzlich begangen wurden
  • Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit Planung, Errichtung, Umbau und Finanzierung von Immobilien entstehen
  • Enteignungs- Planfeststellungs-, Flurbereinigungsverfahren sowie alle im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten
  • Bergbauschäden, die an Gebäuden oder Grundstücken entstehen
  • Erschließungs- und Anliegerabgaben sowie steuerliche Bewertung von Grundstücken
  • Streitigkeiten aus Halte- und Parkverstößen

Folgende Kosten sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:

  • Kosten, die der Versicherungsnehmer übernommen hat, ohne dass er hierzu eine Rechtsverpflichtung gehabt hätte.
  • Kosten, die durch die vierte oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen
  • Kosten für jede Art von Strafvollstreckungsverfahren, deren Geldstrafe oder -buße unter EUR 250,-- liegt.
  • Kosten, die ein Anderer übernehmen würde, wenn keine Rechtsschutzversicherung bestünde.

Leistungsarten

Die Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung enthält folgende Leistungsarten:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung beruhen.
  • Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen
  • sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungsart Schadenersatz-Rechtsschutz enthalten ist.
  • Steuer-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten.
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.
  • Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines Vergehens.
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit.
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes, wenn die Angelegenheit nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängt.

Welche Kosten sind versichert?

Bis zu der im Versicherungsvertrag ausgewiesenen Versicherungssumme leistet die Rechtsschutzversicherung für

  • Kosten des eigenen Anwalts
  • Kosten eines Korrespondenzanwalts, wenn das Gericht über 100 Km vom Wohnort des Versicherungsnehmers entfernt ist
  • Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger
  • Gerichtsvollzieherkosten
  • Kosten eines eigenen Sachverständigen
    • zur Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren im Verkehrsrecht
    • zur Geltendmachung verkehrsrechtlicher Schadenersatzansprüche bei Auslandsfällen
    • bei Streitigkeiten, denen ein Kfz- Kauf- oder Reparaturvertrag zu Grunde liegt.
  • Reisekosten des Versicherungsnehmers zu ausländischen Gerichten, wenn das persönliche Erscheinen gerichtlich angeordnet wurde.
  • Übersetzungskosten für Unterlagen in Auslandsfällen
  • Kosten der Gegenseite, soweit die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Erstattung besteht
  • Strafkautionen, darlehensweise bis zu EUR 50.000

Wer ist versichert?

Der versicherte Personenkreis im Privat- und Berufs-Rechtsschutz:

  • Versicherungsnehmer
  • Ehegatte oder nichtehelicher Lebenspartner
  • Minderjährige Kinder
  • volljährige unverheiratete Kinder bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit gegen leistungsbezogenes Entgelt ausüben.

Wo gilt die Versicherung?

Sie genießen weltweiten Versicherungsschutz, jedoch muss die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira erfolgen und ein europäischer Gerichtsstand gewählt werden.

Sozialgerichts- und Steuer-Rechtsschutz besteht nur vor deutschen Gerichten.

Beratungen im Familien- und Erbrecht müssen durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar durchgeführt werden.

Wann und für was gelten Wartezeiten?

Eine Wartezeit von 3 Monaten besteht im

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz

Die Wartezeit in diesen Leistungsarten soll die Versichertengemeinschaft vor Personen schützen, die "noch schnell eine Versicherung" abschließen möchten, weil ein Schadenfall bereits abzusehen ist.

Die Wartezeit entfällt, wenn ein gleichartiger Vertrag bei einer anderen Gesellschaft für das gleiche Risiko bestanden hat und der neue Vertrag lückenlos anschließt.

Keine Wartezeit besteht für Leistungsarten, bei denen ein Schadenfall zeitlich kaum vorhersehbar ist:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • im Familien- und Erbrecht
  • bei Kauf- oder Leasingverträgen über ein fabrikneues Kfz.

 

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Krankenzusatzversicherung

Privatpatient im Krankenhaus / Zahnzusatzversicherung / Heilpraktikerleistungen

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Alterversorgung - Hinterbliebenenschutz

Rentenversicherung mit Topfonds / Riesterrente für Angestellte

Risikolebensversicherung / schwere Krankheiten (Dread Desease)

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