KFZ Versicherung

Sparen Sie bei Ihrer KFZ Versicherung bis zu 60% und mehr. Ein Wechsel des Versicherers kann leicht mehrere hundert Euro an Einsparung ausmachen. Ob Neu-, Zweit- oder Gebrauchtwagen, vergleichen Sie hier bequem zahlreiche Anbieter unverbindlich und kostenlos.

 

 

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Kfz-Versicherungsvergleich - Wie geht das?

Sie können hier Kfz-Versicherungen in Preis und Leistung vergleichen. Wenn Ihnen eine Versicherung zusagt, können Sie ein Angebot anfordern oder direkt online einen Antrag stellen.

Was muss ich tun, wenn ich ein Auto neu zulassen möchte?

Zur Zulassung eines Autos benötigten Sie in der Vergangenheit eine Doppelkarte (Versicherungsbestätigungskarte). Diese erhielten Sie vom Versicherer, um sie bei der Zulassungsstelle bei der Zulassung des Fahrzeugs vorzulegen.

Sinn der Versicherungsbestätigung ist die Sicherstellung, dass keine Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz für den Straßenverkehr zugelassen werden. Mit der Ausstellung der Doppelkarte bestätigt der Versicherer, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Kommt ein Kunde z.B. seinen Zahlungen nicht nach, so informiert der Versicherer die Zulassungsstelle. Diese informiert darauf hin die zuständige Behörde und dem Fahrzeug wird die Zulassung entzogen.

Die Doppelkarte wird seit 2008 durch einen siebenstelligen Code (elektronische Versicherungsbestätigung abgekürzt EVB) ersetzt. Mit dieser EVB-Nummer können Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden. Die Daten für die An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges werden zwischen den Beteiligten mit Hilfe dieses Codes elektronisch ausgetauscht.

Wie komme ich an eine EVB-Nummer?

Wenn Sie über unseren Vergleichsrechner die Prämien berechnen und Ihren persönlichen Testsieger ermittelt haben, können Sie im Vergleichsergebnis auf "Antrag" klicken. Sie erhalten die EVB-Nummer dann entweder sofort oder zeitversetzt per Email.

Was muss ich tun, wenn ich den Versicherer zum Jahreswechsel ändern möchte?

Wichtig ist, dass Sie Ihre bestehende Versicherung vor dem 01.12. gekündigt haben. Die Kündigung muss vor dem 01.12. bei Ihrem bisherigen Versicherer eingegangen sein.

 

Sie haben ein so genanntes Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr bisheriger Versicherer den Beitrag erhöht hat. Dann können Sie bis 4 Wochen nachdem Sie über die Erhöhung informiert wurden, den bestehenden Vertrag kündigen.

 

Eine EVB Nummer müssen Sie in diesem Fall nicht vorlegen. Sie müssen nur 2 Dinge tun:

 

  • Rechtzeitig den bestehenden Vertrag kündigen.
  • Vor dem 01.01. einen neuen Vertrag abschließen.

Der Vertragsabschluss erfolgt ganz einfach aus dem Vergleichsergebnis, durch den Klick auf "Antrag". Ihre Daten werden dann an den Versicherer übermittelt und Sie erhalten von diesem einen Versicherungsschein. Der neue Versicherer übermittelt eine neue EVB-Nummer an die Zulassungsstelle und der Vorgang ist abgeschlossen.

 

Nach Erhalt des Versicherungsscheins können Sie den Antrag immer noch mit einer Frist von 14 Tagen widerrufen.

Was ist ein Rabattretter oder Rabattschutz?

Den Rabattretter bieten einige Versicherer an. Hierbei kann man zwei Arten unterscheiden, einen kostenlosen Retter und einen kostenpflichtigen.

 

Kostenloser Rabattretter:

 

Dieser gilt meist für Fahrer, die eine hohe Schadenfreiheitsklasse (SF) erreicht haben (mind. SF 25 in der Haftpflicht). Bei dem ersten Unfall verändert sich der Beitrag nicht. In der SF wird man trotzdem zurückgestuft.

 

Rabattretter gegen Aufpreis (Rabattschutz):

 

Dieser ist quasi ein Zusatztarif und kostet dementsprechend mehr Prämie. Hier erkauft man sich also einen Freifahrtschein für einen Unfall (bei wenigen Versicherungen auch für mehrere Unfälle), damit der Beitragssatz unverändert bleibt, auch eine Zurückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt nicht, solange man bei ein und demselben Versicherer bleibt.

 

Auch hier gilt: Sollten Sie einen solchen Rabattretter (Rabattschutz) haben, für den Sie zusätzlich eine Prämie zahlen, und irgendwann einen Unfall verursachen oder in einen Unfall verwickelt sein, erkundigen Sie sich frühzeitig was passiert, wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln.

 

Für beide Varianten gilt:

 

Bei dem ersten Unfall ändert sich nichts am Beitrag.

 

Nach einem Unfall sollte man vor dem Wechsel der Versicherung die neue Einstufung prüfen.

Was ist eigentlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Jedes in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassene Kraftfahrzeug muss eine solche Versicherung haben. Wie jede Haftpflichtversicherung leistet die Versicherung für Schäden, die Sie anderen zufügen. In diesem Fall geht es um Schäden im Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeug.

Wenn Sie z.B. mit Ihrem Auto gegen ein anderes Auto fahren oder gar einen Menschen verletzen, so übernimmt die Haftpflichtversicherung die hierfür anfallenden Kosten. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung ist aber auch zuständig, wenn Sie im Einkaufszentrum Ihr Fahrzeug beladen, der Einkaufswagen wegrollt und ein anderes Fahrzeug beschädigt. Denn derartige Dinge, die unmittelbar mit der Nutzung des Fahrzeugs zusammenhängen, gehören in den Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Was ist eigentlich eine Teilkaskoversicherung?

Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug. Allerdings leistet die Teilkaskoversicherung nur in bestimmten Fällen. Glasschäden, Sturmschäden, Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen, Hagelschäden und Wildschäden sind die wichtigsten versicherten Gefahren. Wenn z.B. durch einen Steinschlag die Windschutzscheibe beschädigt wird, übernimmt die Teilkaskoversicherung die anfallenden Kosten. Hierbei ist es unerheblich, ob die Scheibe durch einen Steinschlag oder durch eigenes Verschulden beschädigt wird. Sie erhalten bei Glasschäden "Naturalersatz", das heißt Sie bekommen eine neue Scheibe. Wird das Fahrzeug hingegen z.B. entwendet oder durch Hagel beschädigt, so erhalten Sie maximal den Wiederbeschaffungswert. Unter Wiederbeschaffungswert versteht man den Wert, den man für eine Sache gleicher Art und Güte aktuell zu zahlen hätte.

Was ist eigentlich eine Vollkaskoversicherung?

Eine Vollkaskoversicherung erweitert die Teilkaskoversicherung um selbstverschuldete Kollisionsschäden oder z.B. Vandalismusschäden. Bei Vandalismusschäden handelt es sich um Beschädigungen am Fahrzeug, die von Dritten am Fahrzeug verursacht werden. Ein Beispiel sind Kratzer an einem Auto, die ein Dritter absichtlich mit einem Schlüssel verursacht. Abweichend von der Teilkaskoversicherung wird in der Vollkaskoversicherung, genau wie bei der Haftpflicht, ein Schadenfreiheitsrabatt angerechnet.